Kinderhort Sel. Bernhard von Baden
Kinderhort Sel. Bernhard von Baden

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Versicherung

Die Kinder unserer Kindertageseinrichtung sind auf dem direkten Weg von und zu der Einrichtung und während des Aufenthaltes im Kinderhort, sowie bei Veranstaltungen im Verantwortungsbereich der Kindertageseinrichtung gesetzlich unfallversichert.

Daneben besteht privater Unfallversicherungsschutz im Rahmen einer Sammelunfallversicherung des Bistums Speyer.

Unfälle auf dem Hinweg zum Kinderhort oder dem Nachhauseweg sind seitens der Personensorgeberechtigten unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach dem Unfall, der Leiterin zu melden.

Wenn sich Ihr Kind im Hort verletzt hat und Sie einen Arzt aufsuchen müssen bzw. mit dem Kind ins Krankenhaus gehen müssen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir sind verpflichtet, darüber einen Unfallbericht zu schreiben.

 

Verantwortung

Besonders schulpflichtige Kinder streben danach selbständig zu werden. Wir unterstützen sie darin, indem wir ihnen Verantwortung übertragen und ihnen etwas zutrauen. Dadurch wird ihr Selbstwertgefühl gestärkt. Das Kind gewinnt zunehmend an Sicherheit.