Aufgaben
Die Aufgaben des Kinderhortes liegen in der familienergänzenden Erziehung. Es soll die Gesamtentwicklung des Kindes gefördert werden. Dies geschieht durch eine ganzheitliche Erziehung, in der das Kind seine individuellen Fähigkeiten und Interessen in allen Bereichen, besonders im Umgang und gemeinsamen Handeln mit anderen Kindern entfalten kann. Der Kinderhort gibt also keine speziellen schulischen, sondern individuelle, sozialpädagogische Hilfen, bei denen die gesamte Situation des Kindes und seiner Familie bedacht wird. Das gemeinsame Tun steht im Vordergrund und die Kinder werden bei Planungen und Projekten aktiv beteiligt aber auch motiviert, Mitverantwortung für die Hortgemeinschaft zu übernehmen. Wir wollen die Kinder in ihrer Selbständigkeit fördern und sie stark machen, eigene Wünsche und Bedürfnisse zu äußern.
Der Kinderhort soll eine Begegnungsstätte sein und ein Verbindungsglied zwischen Schule und Elternhaus.
Wir wollen mit den Kindern das Umfeld in dem sie sich bewegen, so gestalten, dass sie sich darin wohl und geborgen fühlen können.
Abholzeiten
Bitte lassen Sie ihrem Kind die Möglichkeit der Freizeitgestaltung im Hort.
Holen Sie Ihr Kind nicht zu früh ab, damit es im Hort auch das Spielen und nicht nur die Hausaufgabensituation erlebt.
Nimmt Ihr Kind an Projektgruppen oder geplanten Aktivitäten teil, dann sollte es bis 17 Uhr im Kinderhort bleiben.
Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind von anderen Personen abgeholt wird. Insbesondere haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind ordnungsmäßig und pünktlich abgeholt wird. Die schriftliche Erklärung, wer das Kind abholen darf, ist verbindlich.
Aushang
Wichtige Informationen finden Sie an der großen Pinnwand im Flur oder auf dem Whiteboard.
Aufsicht
Uns obliegt die Aufsichtspflicht für Ihr Kind/Ihre Kinder während der Zeit in der Kindertageseinrichtung, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen u. ä.
Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Ankunft bzw. mit der Übernahme des Kindes im Kinderhort. Dem individuellen Entwicklungsstand entsprechend dürfen Kinder im Hortbereich für bestimmte Aktivitäten die Einrichtung verlassen bzw. auch ohne direkte Aufsicht auf dem Spielgelände sein.
Dem individuellen Entwicklungsstand entsprechend dürfen Kinder im Hortbereich für bestimmte Aktivitäten die Einrichtung verlassen bzw. auch ohne direkte Aufsicht auf dem Spielgelände sein.
Für den Weg von und zur Einrichtung sind die Personensorgeberechtigen allein verantwortlich.
Angenommen sein
Jedes Kind wird bei uns angenommen und geachtet. Es soll sich entfalten und seine eigene Persönlichkeit in der Gruppe entwickeln. Dies stärkt auch das Selbstwertgefühl.