Kinderkonferenz
Eine Kinderkonferenz ist ein Zusammenschluss von einer Gruppe Kindern und Erziehern, die gemeinsam sprechen und entscheiden.
Durch die Teilnahme sollen Kinder ermutigt werden, ihre Rechte und Interessen zu vertreten, um dadurch die Möglichkeit zu bekommen, möglichst früh demokratisches Verhalten zu entwickeln.
Weitere Infos zur KIKO finden Sie hier.
Kreativität
Dass die Kinder im Hort kreativ sein können ist uns sehr wichtig und wird gefördert. Die Kinder sollen ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Eine Vielzahl an Bastelmaterialien, Farben und Verbrauchsmaterial steht den Kindern zur Verfügung. Bewegung in unserem Außengelände ist für die Kinder auch eine Gelegenheit kreativ zu sein, z.B. Spielen im Sand, Rollenspiele, Malen mit Kreide.
Krankheit
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Ihr Kind krank geworden ist. Bei Krankheiten, insbesondere Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber, müssen die Kinder, im Interesse von allen die die Einrichtung besuchen, zu Hause bleiben. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienangehörigen an einer übertragbaren Krankheit ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn das Kind wieder in die Einrichtung kommt. Bei Verdachtsmomenten haben die Personensorgeberechtigen die Leitung unverzüglich – spätestens am folgenden Tag nach einer vermutlichen Erkrankung – zu informieren.
( siehe auch M – Medikamente )
Kaugummi
Das Kauen von Kaugummi ist im Kinderhort nicht gestattet!
Kindergeld
Da sich der Hortbeitrag auf die Höhe des Kindergeldes bezieht ist es wichtig, dass sie uns Änderungen mitteilen.
Konzeption
Wir ermöglichen Ihnen gerne einen Einblick in unsere Konzeption.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich darüber informieren wollen welche pädagogischen Schwerpunkte und Ziele wir uns gesetzt haben.
Konzeptionstage
Sie finden 2-3x jährlich statt. Das Team arbeitet an diesen Tagen z.B. an der Konzeption und reflektiert die gemeinsame, pädagogische Arbeit. An diesen Tagen bleibt die Einrichtung für die Kinder geschlossen. Die Schließtage werden, genau wie die Ferienschließtage, in einem Elternbrief am Anfang des Jahres bekannt gegeben.
Kleidung
Ihr Kind soll für den Besuch der Kindertageseinrichtung entsprechende, strapazierfähige Kleidung tragen. Bitte hinterlegen Sie für den Freizeitbereich Wechselkleidung für Ihr Kind, welche ihm das Spielen im Außengelände ermöglicht.
Kündigung
Die Personensorgeberechtigten können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für die beiden letzten Monate des Hortjahres ist eine Kündigung nicht möglich.
Der Träger kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Angabe eines Grundes schriftlich kündigen.